AGB

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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Anerkennung der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Unsere Verkäufe basieren auf den nachstehenden Bedingungen, wobei jeweils nur die neuesten Verkaufsunterlagen Gültigkeit besitzen. Abweichungen oder mündlich getroffene Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Bedingungen der Besteller können wir nicht anerkennen, auch dann nicht, wenn von uns nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Besteller erkennt durch seine Bestellung unsere Bedingungen an. Vertragsgültigkeit wird erst durch unsere Auftragsbestätigung erzielt.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, Kataloge und Preislisten sind Bestandteil unseres Angebotes. Maß- und Gewichtsangaben sowie Abbildungen, Leistungsbeschreibungen, technische Zeichnungen und Daten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden; sie können jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden.

Schutzrechte

Werkseigene Zeichnungen, Abbildungen, Photos und sonstige Unterlagen bleiben auch nach Weitergabe an den Besteller oder an Dritte unser Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht Ohne unsere Erlaubnis dürfen diese weder vervielfältigt noch anderen zugänglich gemacht werden.

Werden bei der Anfertigung von Waren nach Zeichnung, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen frei.

Sonderanfertigungen

Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht von Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vor. Hierzu zählen ebenfalls Serienteile, die auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers zu zeichnen sind. Der Besteller kann nicht vom Auftrag zurücktreten; besonders hergestellte oder gezeichnete Ware wird von uns nicht zurückgenommen.

Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Bestellers behalten wir uns das Recht vor, diese Ware direkt zu verkaufen. Bei Herstellung nach Unterlagen des Bestellers haftet dieser für die Richtigkeit seiner Zeichnungen, Muster, Lehren und dergleichen. Muster werden grundsätzlich nur gegen Berechnung geliefert.

Preise

Unsere Preise sind freibleibend und als unverbindliche Preisempfehlung anzusehen. Sie verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, wobei der am Tage der Lieferung geltende Mehrwertsteuersatz Anwendung findet.

Eine Berichtigung unserer Preise behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern bis zum Tage der Lieferung Änderungen in den Grundkosten, wie Rohmaterial, Energie, Löhne usw. eingetreten sind.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar:

innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum netto, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Beträge unter DM 100,- sind grundsätzlich nicht skontoberechtigt.

Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt grundsätzlich der Besteller. Bei Zahlungsverzug belasten wir Zinsen in Höhe von 2% über dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder deren Rechtsnachfolger. Die Wertstellung eingegangener Schecks und Wechsel erfolgt zu dem Tag, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

Sollten uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers negativ beeinträchtigen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Eine Zurückhaltung der Zahlung wegen Minderungs-, Wandlungs- oder eventueller Gegenansprüche, sowie die Aufrechnung mit solchen ist nicht zulässig.

Lieferung und Versand

Wenn nicht anders vereinbart, liefern wir grundsätzlich ab Werk ausschließlich Verpackung, wobei Lieferung und Versand der Ware auf Gefahr des Bestellers erfolgen. Versicherungen gegen Diebstahl, Transportschäden usw. erfolgen nur auf Wunsch des Kunden. Falls keine besondere Vorschrift gegeben wird, wählen wir den günstigsten Versandweg.

Waren, die zu einem vereinbarten Liefertermin versandbereit gemeldet werden müssen umgehend abgerufen werden, da wir andernfalls berechtigt sind, diese auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und als geliefert zu berechnen.

Für Verladungen setzen wir Mindestauftragsmengen voraus. Diese betragen € 200,- im Inland und € 600,- für Auslandslieferungen. Wir behalten uns vor, Aufträge unter dieser Grenze entweder bis zum Erreichen dieser Mindestauftragswerte zurückzustellen oder mit einer Bearbeitungsgebühr von € 20,- zu belasten.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund unser Eigentum. Für den Fall der Bezahlung mit Scheck oder Wechsel bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Schecks/ Wechsels durch den Besteller bestehen.

Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug oder Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert der Besteller die in unseren Eigentumsvorbehalt stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne dass es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte zu übereignen.

Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der Ware steht uns das Recht zu, auch ohne Ausübung des Rücktritts oder der Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, die Räumlichkeiten des Bestellers zu betreten und nötigenfalls wieder an uns zu nehmen. Wird eine Be- oder Verarbeitung oder untrennbare Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen , nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen vorgenommen, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältniswert der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Wird die gelieferte Ware vom Besteller oder dessen Beauftragten verändert oder zu größeren Einheiten verwendet, so geht unser Eigentum anteilmäßig automatisch auf die veränderte Ware oder die entstandenen größeren Einheiten über. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für den Lieferer und ist verpflichtet, dieses gegen Feuer, Diebstahl und Wasser zu versichern. Etwaige Entschädigungsansprüche, die aus Schäden der vorgenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonst zu Ersatz verpflichtete entstehen, werden in Höhe unserer Forderungen an uns abgetreten.

Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums sind uns unverzüglich mitzuteilen. Ohne die bisher dargelegten Bedingungen einzuschränken, geht das Risiko für die gelieferte Ware mit dem Tag der Lieferung auf den Besteller über.

Lieferzeit, Liefermöglichkeit

Lieferfristangaben sind annähernd und ohne Verbindlichkeit für uns. Verzugsspesen und Schadensersatzansprüche bei Lieferverzögerungen können gegen uns in keinem Fall geltend gemacht werden. Die Lieferzeit beginnt nach Klärung sämtlicher kaufmännischer und technischer Einzelheiten. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Höhere Gewalt

Streik und Aussperrung, Katastrophen, Betriebsstörungen, Mängelrügen, Verkehrstörungen oder andere Ereignisse höhere Gewalt, ganz gleich, ob sie bei uns oder bei unseren Vorlieferanten eintreten, entbinden uns von allen Verpflichtungen.

Mängelrügen

Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn sie schriftlich und umgehend, das heißt sofort nach Erhalt der Ware angezeigt werden. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Besteller nicht zu. Über den Warenwert hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden. Transportschäden sind stets beim Frachtführer anzumelden.

Garantie

Alle DRAGO Produkte werden in unseren Werken geprüft und unterliegen voll der Garantie. Wir ersetzen jedes DRAGO Produkt kostenlos, das Material- oder Fertigungsfehler aufweist.

Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Kostenloser Ersatz erfolgt nicht, wenn die Untersuchung bei uns ergibt, dass das Produkt unsachgemäß behandelt worden ist oder ein natürlicher Verschleiß vorliegt.

Haftung

Schadensersatzansprüche aus Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, sowie aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder sonstiger uns zuzurechnenden Vertretern.

Die Haftung wird auch für grob fahrlässige Verletzungen auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt.

Die Adaption unserer Werkzeuge an die einzelnen Trägergeräte beruht auf den uns zur Kenntnis gelangten oder von uns selbst ermittelten Kinematikdaten der Hersteller der Trägergeräte. Werden diese Daten geändert, ohne dass wir bei Vertragsabschluss hiervon Kenntnis haben konnten, dann entfällt jegliche Haftung für unser Produkt oder mögliche Folgeschäden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Inden. Gerichtsstand ist Düren. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Export und Re-Export

DRAGO Produkte dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung exportiert oder re-exportiert werden.

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen –Stand Januar 2009-